Familie und Job unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Die Möglichkeiten am Landratsamt sind nicht schlecht, meint LT-Redakteur Gerald Modlinger.
War das erste Gleichstellungskonzept des Landratsamtes so gut oder im täglichen Behördenbetrieb so unbedeutsam, dass es erst nach 20 statt der vorgeschriebenen fünf Jahre aktualisiert wurde? Blickt man auf die Fakten, sieht man jedenfalls, dass sich auch im Landratsamt einige Veränderungen im Geschlechterverhältnis zugunsten der Frauen gerade in den Chefpositionen ergeben haben – so wie es eigentlich in allen Behörden feststellbar ist.
Wer soll kürzer treten - Mann oder Frau?
Eines ist aber auch augenscheinlich und zeugt von einer relativen Gleichstellung von Frauen und Männern: Frauen sollen mit Stellensplitting ermuntert werden, sich auch auf herausragende Stellen zu bewerben. Das soll Rücksicht nehmen auf traditionelle Familienbilder mit dem Mann als Hauptverdiener und der Frau als Zweitverdienerin und Haushaltsmanagerin. Das mag zwar der reinen Gleichstellungslehre nicht ganz entsprechen. Aber es ist ein Signal der Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers. Denn alleiniger Ausdruck von Familien- und Kinderfreundlichkeit muss nämlich nicht nur sein, dass die Kinderbetreuung umfassend ist, sondern das Arbeits- und Familienleben auch in Einklang gebracht werden können. Und dass Eltern diese Entscheidungsmöglichkeit haben – vielleicht auch darüber, ob die Frau oder der Mann beruflich kürz zertreten.
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