Der Müll wurde einfach unter Bäumen abgeladen
Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Westen von Landsberg? Das LT hat nachgefragt, wie Müllvergehen geahndet werden und wer den Abfall am Ende wegräumen muss.
Mehrere Plastiksäcke, offensichtlich voller Müll, liegen in einem Wäldchen an der Buchloer Straße in Landsberg, wie ein Foto in den sozialen Medien zeigt. Vermutlich hat hier jemand seinen Hausmüll entsorgt. Den konkreten Fall hatte Michael Strohmeier von der Landsberger Polizei nicht auf dem Tisch, er kann aber generell zur illegalen Müllentsorgung Stellung nehmen: Handelt es sich bei dem Unrat in den Tüten um normalen Hausmüll, werte die Polizei dies als Ordnungswidrigkeit. Anders sieht es aus, wenn giftige Stoffe darin enthalten sind: Dann steht laut Strohmeier der Straftatbestand Umwelt- beziehungsweise Gewässergefährdung im Raum. Freilich ist die Suche nach dem Täter oder den Tätern schwierig, wenn sich keine Zeugen melden, die etwas Auffälliges bemerkt haben. Oder sich aus dem Müll kein Hinweis auf den Täter ergibt. Die Polizei untersuche den Müll, sagt Strohmeier.
Wenn Eternit für den Wegebau verwendet wird
Der kommissarische Leiter der Inspektion schätzt, dass die Landsberger Polizei in ihrem Dienststellenbereich vielleicht ein bis zwei Mal pro Monat mit derartigen Fällen zu tun hat. Früher sei es auch öfters vorgekommen, dass Menschen aus Unwissenheit die Umwelt gefährdeten – „beispielsweise wenn Eternitplatten, die Asbestfasern enthalten, gebrochen und zum Wegebau verwendet wurden“. Dann spreche man von „unerlaubtem Umgang mit Abfall“. Für die Ordnungswidrigkeit gibt es in Bayern einen Bußgeldkatalog, der vom zwei- bis zum vierstelligen Betrag reicht. Bei der Straftat kann die Geldstrafe laut Strohmeier im sechsstelligen Bereich liegen und bei einer schweren Umweltstraftat drohe auch eine Gefängnisstrafe.
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