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  3. Landsberg: Dürfen Schuhe und Spielzeug in Landsberger Supermärkten verkauft werden?

Landsberg
29.01.2021

Dürfen Schuhe und Spielzeug in Landsberger Supermärkten verkauft werden?

Ein Kemptener Supermarkt hat erfolgreich gegen das Verkaufsverbot für einige seiner Produkte während des Lockdowns geklagt .

Plus Fast alle Geschäfte sind wegen des Lockdowns geschlossen. Doch in vielen Supermärkten im Landkreis Landsberg gibt es Textilien, Schuhe oder Spielzeug. Wer was verkaufen darf.

Sie sind verwirrt, weil Modeläden geschlossen haben, Sie aber trotzdem Pullis und T-Shirts im Supermarkt kaufen können? Dann sind sie nicht allein: Sogar die Inhaber einiger Landsberger Geschäfte sind sich inzwischen nicht mehr sicher, was sie anbieten dürfen, wie sie dem Landsberger Tagblatt erzählt haben.

Übersichtlich ist die Lage bei Heinrich Pflanz, der das Schuhhaus Pflanz in Landsberg betreibt. Er hat seit dem 16. Dezember sein traditionsreiches Geschäft geschlossen, nach einiger Zeit durfte er seine Waren wenigstens per „Click & Collect“, also per Vorbestellung und Selbstabholung, verkaufen.

Supermärkte dürfen Schuhe verkaufen, Fachgeschäfte nicht

„Ich halte es für ein himmelschreiendes Unrecht, dass mein Laden zubleiben muss, während in anderen Geschäften Schuhe verkauft werden dürfen“, kritisiert Pflanz. „Wer solche Gesetze macht, der nimmt billigend in Kauf, dass die kleinen Geschäfte kaputtgehen zugunsten der Großfilialisten.“

Heinrich Pflanz vom gleichnamigen Schuhhaus in Landsberg hat kein Verständnis für die aktuellen Regelungen.
Foto: Julian Leitenstorfer

Schuhe seien in der Krise keine verzichtbaren Luxusgüter, es sei dringender Bedarf da: „Die Kinder wachsen aus ihren Schuhen raus, sie brauchen neue, sie brauchen Beratung – aber das darf ich nicht anbieten.“ Er habe zwar beim Landratsamt angefragt, aber keine Genehmigung bekommen. Kunden dürfen nach wie vor nicht in den Laden.

Im Gegensatz zu Pflanz darf Maximilian Wild in seinem Edeka in Kaufering Schuhe verkaufen. Auf die Frage, ob die jüngsten Gerichtsurteile zum Sortiment in Supermärkten auch seinen Laden betreffen, sagt Wild: „Wenn ich ehrlich bin: Ich blicke nicht durch.“

Die Frage, wer was verkaufen darf, beschäftigte in Bayern bis vor Kurzem Anwälte und Richter. Seit dem 21. Januar durfte ein großer Supermarkt in Kempten wieder alle seine Waren anbieten, nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht ein Verkaufsverbot der Stadt Kempten für Teile des Sortiments gekippt hatte. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaube den Verkauf von Waren, die nicht „über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen“, verkündete damals ein Gerichtssprecher. Dazu gehörten auch Artikel, die keine Lebensmittel sind.

Urteil: bayerische Mischbetriebe dürfen volles Sortiment anbieten

Nach einigen weiteren ähnlichen Urteilen des Augsburger Landgerichts reagierte das bayerische Gesundheitsministerium und passte seine Vorgaben an. Seitdem dürfen Mischbetriebe wie große Supermärkte und Drogerien überall in Bayern alles anbieten, was nicht über ihr übliches Sortiment hinausgeht. Geschäfte, die im Schwerpunkt Waren verkaufen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, bleiben nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber weiter geschlossen.

Marktleiter Oliver Becker von Edeka Wild in Kaufering hat auch Artikel im Laden stehen, die ein Fachgeschäft derzeit nur online verkaufen dürfte.
Foto: Thorsten Jordan

Der Kauferinger Maximilian Wild ist von diesem Hin und Her verschont geblieben, ist sich aber trotzdem nicht ganz sicher, wie die aktuelle Rechtslage ist. Ihm habe jedenfalls niemand vorgeschrieben, den Verkauf bestimmter Sortimente auszusetzen, sagt er, und die Gewerbeaufsicht des Landkreises habe nie etwas bei ihm beanstandet. Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamtes, bestätigt, dass im Landkreis alle Geschäfte, die überwiegend Lebensmittel im Sortiment haben, auch alles weitere verkaufen dürfen – sie dürfen ihr Sortiment nur nicht erweitern. Verstöße gegen diese Vorschrift seien ihm nicht bekannt.

Supermärkte dürfen Sortiment im Lockdown nicht erweitern

Für Wild heißt das: „Wenn ich zum Beispiel vorher keine Spiele verkauft habe, darf ich mir jetzt keine zulegen.“ Schuhe, Socken, Handschuhe und dergleichen habe er schon immer verkauft und tue es auch weiterhin. Sein Hauptgeschäft seien aber die Lebensmittel. Obwohl er selbst keinen Nachteil durch den Lockdown hat, kritisiert er die Vorschriften: „Ich verstehe nicht, warum gerade die kleinen Läden, die nicht so viele Kunden haben, schließen müssen.“ Die Ansteckungsgefahr sei bei weniger Kunden sicher geringer und ein kleines Fachgeschäft habe vielleicht 50 Kunden am Tag, sein Supermarkt 1000 oder 1500.

Was die Einschränkungen angeht, ist irgendwo zwischen dem geschlossenen Schuhhaus Pflanz und dem vollständig geöffneten Edeka Wild der Action-Markt in Landsberg zu verorten. Pressesprecherin Maria Langhammer bestätigt, dass der Lockdown die Filiale in Landsberg trifft, obwohl sie weiter geöffnet ist.

Güter für täglichen Bedarf erlaubt

„Die Coronaschutzverordnung in Bayern schreibt vor, dass wir nur Güter für den täglichen Bedarf anbieten dürfen wie Waschmittel, Tiernahrung und Seife.“ Andere Dinge wie Dekoration, Spielzeug oder Kleidung seien im Moment mit Plastikfolie abgehängt. Für den Action-Markt gelten andere Regeln als für Supermärkte, weil er nicht vorwiegend Lebensmittel anbietet.

Die jüngsten Gerichtsurteile hätten auf die Kette keinen Einfluss gehabt, sagt Langhammer, die Regale blieben weiter für die Kunden gesperrt. Das Geschäft darf überhaupt nur geöffnet haben, weil, wie Langhammer es formuliert, Alltagsprodukte ein wichtiger Teil des Sortiments seien. „Deshalb war es der einfachste Weg, die Kategorien, die nicht verkauft werden dürfen, abzuhängen.“ Trotzdem könnten Kunden auch viele dieser Produkte kaufen, und zwar per Bestellung auf der Website und Selbstabholung. (mit dpa)

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