Landsberg: Frau greift Mann in der Obdachlosenunterkunft an
Plus Eine 52-Jährige wird im Amtsgericht wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Warum für sie keine Bewährung mehr infrage kommt.
In der Obdachlosenunterkunft in Landsberg hatt im vergangenen September eine 52-jährige Frau einen 60-jährigen Mitbewohner mehrmals mit den Füßen gegen den Oberkörper getreten. Jetzt musste sie sich wegen der damaligen Attacke vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Die Strafe fiel dabei verhältnismäßig streng aus.
Da der Geschädigte bei dem Angriff keine Verletzungen davongetragen hat, wurde aus dem Vorwurf der Körperverletzung in der Anklageschrift eine „versuchte Körperverletzung“ vor Gericht. Der weitere Vorhalt, dass sie den Mann schmählich beleidigt haben soll, wurde ganz fallengelassen. Denn Richter Michael Eberle, Staatsanwalt Philip Kramer und Rechtsanwältin Nicole Lehmbruck waren sich einig, dass den Fußtritten wechselseitige Beleidigungen vorausgegangen sein dürften. Dennoch muss die Frau dafür ins Gefängnis.
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