Handydieb bekommt kalte Füße
Der Angeklagte wollte den Strafbefehl nicht akzeptieren. Die Richterin war da aber ganz anderer Meinung.
Kalte Füße haben der 28 Jahre alte Angeklagte und sein Verteidiger Sascha Schnarr bekommen, als ihnen Strafrichterin Stefanie Mader in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Landsberg bedeutete, dass der wegen Diebstahls eines Handys zugestellte Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro ziemlich milde ausgefallen sei. Nach der Aktenlage sei es nämlich nicht sehr wahrscheinlich, dass sich die Darstellung des Mannes bewahrheiten werde.
Der Rechtsanwalt nahm den Einspruch zurück. Er wies aber darauf hin, „dass wir das rechtlich anders sehen“. Der Verteidiger und sein Mandant befürchteten offenbar, dass die Geldstrafe ansonsten höher ausfallen würde als bisher. Richterin und Rechtsreferendarin Hilal Özcan als Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahmen dem 28-Jährigen seine Schilderung des Geschehens vom Februar dieses Jahres in einer Gaststätte in Landsberg nicht ab. Er soll etwas getrunken und einem anderen Gast ein Handy im Wert von 450 Euro entwendet haben. Dann habe er das Lokal kurz verlassen, das Mobiltelefon weggeworfen und sei in die Wirtschaft zurückgegangen. Warum er das gemacht habe, konnte der Angeklagte nicht sagen.
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