Jetzt wird in Landsberg die Mietpreisbremse gezogen
In Landsberg, Dießen und Kaufering gelten seit Mittwoch für Vermieter neue Regeln. Bei Haus & Grund erwartet man aber keine großen Auswirkungen auf die Marktlage, aber mehr Arbeit für Juristen und Gutachter.
Auch im Landkreis Landsberg ist seit Mittwoch die sogenannte „Mietpreisbremse“ wirksam. Sie gilt in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. In solchen Gebieten sind folgende Bedingungen gegeben: Die Mieten steigen deutlich stärker als im Durchschnitt, die Mietbelastung der Haushalte übersteigt den Durchschnitt deutlich, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird oder es besteht ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage. Im Landkreis Landsberg fallen drei Kommunen darunter, in denen rund 40 Prozent der Landkreisbevölkerung leben: Landsberg, Dießen und Kaufering. Auf viele Mietwohnungen im Landkreis die Mietpreisbremse angewendet werden kann, ist nicht so leicht zu beziffern, beim Haus- und Grundbesitzerverein liegen dazu jedenfalls keine Daten vor.
Welche Maßnahmen stoppen die Mieterhöhung?
Drei Bestimmungen sollen die mietpreisbremsende Wirkung entfalten: Zum einen darf in solchen Gebieten bei einer Neuvermietung die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Zum anderen dürfen bei bestehenden Mietverhältnissen die Mieten in drei Jahren nur noch höchstens um 15 statt der sonst maximal möglichen 20 Prozent erhöht werden. Ausgenommen davon sind Neubauten und Wohnungen, die in erheblichem Maße saniert worden sind. Daneben müssen Vermieter eine verlängerte Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen hinnehmen.
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