Landsberg: 19-Jähriger gibt zwei Vergewaltigungen zu
Plus Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg muss sich vor Gericht verantworten. Eines seiner Opfer ist noch minderjährig. Wie das Strafmaß ausfällt.
Das Bedürfnis nach Zuneigung und Nähe ist ein allzu menschliches. Wenn es der oder die Angebetete aber nicht erwidert, muss man das akzeptieren. Genau das tat aber ein heute 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg nicht. Er überschritt diese Grenze und musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Augsburg wegen zweifacher Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Bei der ersten Tat waren sowohl er als auch das Opfer minderjährig.
In beiden Fällen hatte sich der Beschuldigte mehr als nur eine freundschaftliche Beziehung gewünscht, woran die Geschädigten aus Stadt beziehungsweise Landkreis Landsberg aber keinerlei Interesse hatten und dies auch wiederholt zum Ausdruck brachten, betonte Staatsanwältin Tanja Hrovath in ihrer Anklage.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.