Landsberger Neue Bergstraße: Was ist, wenn auf dem Gehweg was passiert?
Radler sind auf dem Fußweg geduldet. Das sorgt für eine Nachfrage im Stadtrat.
Was passiert, wenn auf dem Gehweg auf der Neuen Bergstraße ein Radfahrer fährt und etwas passiert? Das wollte in der jüngsten Stadtratssitzung Henrik Lüßmann (Grüne) wissen.
Hintergrund der Nachfrage war zum einen, dass der Stadtrat die Verbreiterung des Weges für Radfahrer aufgrund der Kosten (je nach Variante 1,5 bis zwei Millionen Euro) gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt hatte. Dabei war auch darauf verwiesen worden, dass Radler auf dem vorhandenen Gehweg geduldet seien. Diese Duldung schütze zwar vor einer Verwarnung durch die Polizei, wie sehe es aber mit der Haftung bei einem Unfall aus, wollte Lüßmann wissen. Das hänge ja wohl auch davon ab, ob es sich um ein Provisorium handle, das bald behoben werden soll, oder einen Dauerzustand mit einer Empfehlung, doch auf dem Gehweg zu radeln.
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Die Diskussion ist geschlossen.
@Michael N.
meine Reaktion erfolgte auf die Ausdrucksweise des gruenen Stadtrates Handtrack man könne jemanden "bewegen" , sprich eine Vorgabe machen was zu tun ist. Genau das geht aber weder per Hupe auf der Fahrbahn noch per Klingel auf Wegen. Anspruch auf freie Bahn gibt es nur für die Einsatzkrafte im Einsatz.
Ob man bei den wenigen Nutzern des Wegs an der neuen Bergstrasse überhaupt mal Gelegenheit hätte zum Klingeln wage ich zu bezweifeln. Da müssten sich schon Personen regelmäßig begegnen und dann kennen die sich und machen es ohne Stadtrat unter sich aus.
Wieso sollte man Fußgänger wegklingeln dürfen?
Darf ich Ortsfremde dann auch weghupen wenn die mir auf der Strasse "im Weg" sind?
Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg ist das Klingeln zur Warnung erlaubt. Auf einem Fußweg für den Radfahrer eben nicht.
Sie haben verstanden, um was es hier geht?
Im Gegensatz zu Fußgängerwegen mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" ( wie z.b. in der Katharinstraße oder Augsburgerstraße stadtauswärts ) gibt es an der Neuen Bergstraße gar kein solches Schild: Deswegen "Duldung", aber eigentlich eine Ordnungswidrigkeit, weil man eben auf einem Gehweg radelt bzw. absteigt, aufsteigt, absteigt , denn einen Fußgänger darf man ja nicht "zur Seite klingeln".
So schaut Förderung des Radverkehrs bei allen Fraktionen außer den GRÜNEn aus !
Da ist noch nicht mal das Zusatzschild angebracht worden?
Schilda lässt grüßen.
Selbst mit besagtem Schild ist das Radfahren auf dem Gehweg nur geduldet.
Die Frage kann doch nicht ernst gemeint serin.
Das Zusatzschild "Radfahrer frei" bedeutet, wie schon geschrieben, eine Duldung, und damit eine völlige Entrechtung des Radfahrers, was so auch in Ordnung ist. Maximal erlaubte Geschwindigkeit, richtig, Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger "aus dem Weg klingeln" nicht zulässig. Wenn da etwas passiert, geht das ganz klar an den Radfahrer. Deshalb würde und werde ich niemals auf einem solchen Fußweg mit dem Rad fahren.