
Mit der Pistole für Ruhe gesorgt

62-Jähriger erhält Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht. Er ist wiederholt straffällig geworden.
Weil dem 62-Jährigen die Musik eines Mitbewohners in einem Haus in Landsberg nach 22 Uhr zu laut war, soll er ihn mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Das hätte er besser nicht gemacht: Das Gericht wertete seine Attacke als Verstoß gegen das geltende Waffenrecht, und verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft mit Bewährung.
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