Prozess um Klinikkosten für ein Pferd
Eine 53-jährige Frau, die sich als Pferdeliebhaberin sieht, hat es in fast zwei Jahren nicht geschafft, eine bei der Pferdeklinik ausstehende Restschuld in Höhe von 701,57 Euro zu bezahlen. Deswegen wurde sie jetzt in Landsberg verurteilt.
Der vom Tierarzt angeordneten Einweisung des erkrankten Pferdes „Whitney“ vom Stall in die Klinik hatte die Reiterin im Juni 2014 zugestimmt. Allerdings verschwieg sie, dass sie sich finanziell in großen Nöten befindet und die Unkosten von voraussichtlich etwa 1000 Euro nicht aufbringen kann. Bekannt wurde das in der Hauptverhandlung vor Gericht. Wegen Betrugs wurde die mehrfach vorbestrafte Frau von Strafrichter Alexander Kessler zu sechs Monaten Haft und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Angeklagte räumte ihre Schuld ein und nahm das Urteil an.
Für ihr ungewöhnliches Verhalten führte sie eine Reihe von Gründen ins Feld: So habe sie plötzlich ihren Arbeitsplatz verloren, und sei wegen Mietschulden hochkant aus der Wohnung geflogen. „Whitney“ gehöre nach Angaben der Frau einer Freundin. Verantwortlich für das Tier sowie die Behandlung und die Kosten in der Klinik sei sie gewesen. „Whitney“ musste nicht operiert werden, wie zunächst befürchtet worden war. Nach drei Tagen konnte das Pferd die Klinik verlassen. Die Rechnung lautete auf 1001,57 Euro. 300 Euro zahlte die Verantwortliche an. Angeblich soll die Freundin, von der die Frau in der Verhandlung wiederholt sprach, bereit gewesen sein, einen Teil der Restkosten zu übernehmen. Ob es diese Freundin war, die telefonisch und anonym einen Deal mit der Pferdeklinik machen wollte, wurde nicht bekannt. Fest steht, dass dort eine Frau angerufen und einer Mitarbeiterin vorgeschlagen hat, die Restschuld zu begleichen. Aber nur dann, wenn die Anzeige fallengelassen und die Hauptverhandlung abgeblasen wird. Auf diesen „Kuhhandel“ wegen des Pferdes ließ sich die Mitarbeiterin der Klinik, die als Zeugin vor Gericht erschien, nicht ein. „Das Geld hätte bezahlt werden können, aber das hätte am Tatbestand des Betrugs und am Ablauf des Verfahrens nichts verändert“, erläuterte Kessler. Um an die 700 Euro zu kommen, schaltete die Klinik ein Inkassobüro ein. Die 53-Jährige machte sich jedoch aus dem Staub und wechselte über Jahre hinweg des Öfteren den Wohnort.
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