Lange Debatte, und (wieder) keine Einigung
Geplante Satzung für Ausbaubeiträge bleibt in der Warteschleife
Wenn es nach anderen Behörden geht, muss der Markt Kaufering angesichts seiner Finanzsituation Straßenausbaubeiträge erheben. Das hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bereits vor mehreren Jahren festgestellt. „Wir haben den Markt bereits mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen, teilt Andreas Graf von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Landsberg mit. Und Kaufering steht in der Pflicht: Sollte keine entsprechende Beitragssatzung erlassen werden, kann die Rechtsaufsicht im Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigen die Genehmigung verweigern.
Vor Kurzem hat der Bayerische Landtag eine Änderung des entsprechenden Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Jetzt können Kommunen entscheiden: Bei Sanierungsprojekten werden die Kosten anteilsmäßig direkt und einmalig auf die Anwohner umgelegt oder es werden wiederkehrende Beiträge von allen Grundstückseigentümern erhoben und aus dieser Geldanlage dann Ausbauprojekte finanziert. „Da der Marktgemeinderat genügend Zeit haben soll, die beiden Varianten zu prüfen, hat das Landratsamt derzeit lediglich einen Grundsatzbeschluss gefordert, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen“, teilt Andreas Graf von der Rechtsaufsicht mit. Knackpunkt: In der jüngsten Sitzung hat der Marktgemeinderat diesen Grundsatzbeschluss mehrheitlich mit 13:8 Stimmen abgelehnt. Stehen jetzt der Haushaltsplan für 2016 oder der Haushalt der Kommunalwerke, in dem eine Kreditaufnahme von rund 400000 Euro vorgesehen ist, bei der Prüfung durch die Rechtsaufsicht auf der Kippe? Das LT hat bei der Rechtsaufsicht nachgehakt.
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