Lifeline-Kapitän: Schiffspapiere als Nebenschauplatz
LT-Redakteurin Stephanie Millonig meint, eigentlich müsste ein Gericht der Frage nachgehen, ob Retter als „Vizeschlepper“ bezeichnet werden dürfen.
Der italienische Innenminister Matteo Salvini nannte die zivilen Seenotretter „Vizeschlepper“. Die Gegner argumentieren, dass Schiffe wie die „Lifeline“ für die Menschen in den libyschen Lagern ein Anreiz seien, die Flucht übers Mittelmeer zu wagen. Mit ihren Patrouillen vor Libyens Küsten seien sie von den Schleppern eingeplant. Dem kann man entgegensetzen, dass auch im Juli Flüchtlinge kommen (und ertrinken), ohne dass Seenotretter im Mittelmeer sind.
Damit ehrenamtliche Retter Angst bekommen
Wer von „Vizeschleppern“ spricht, müsste folgerichtig wünschen, dass juristisch abgeklopft wird, inwieweit zivile Seenotretter wissentlich oder unwissentlich als „Vizeschlepper“ agieren. Stattdessen wird in Malta über Schiffspapiere gestritten, die Monate zuvor nicht beanstandet wurden. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass es nur darum geht, bei Kapitän Reisch ein Exempel zu statuieren, um ehrenamtlichen Rettern Angst zu machen. Denn vielleicht ergäbe sich bei einer juristischen Prüfung, ob eine Schiffsmannschaft vor Libyen Menschen retten und nach Europa bringen darf, dass dies nicht nur moralisch geboten, sondern in der derzeitigen Lage auch die einzig rechtlich korrekte Handlungsweise ist.
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