Manfred Schilcher muss weiterhin schweigen
Gerichte sehen unbeschränkte Befreiung von Verschwiegenheitspflicht als nicht zulässig an. In Teilen jedoch schon
Eigentlich sollten die Landsberger Stadträte in nicht öffentlicher Sitzung über den aktuellen Stand in der Streitsache zwischen der Stadt und ihrem ehemaligen Kämmerer informiert werden. Doch die üppige Tagesordnung der beiden jüngsten Sitzungen machte dies nicht möglich. Vermutlich wäre darüber berichtet worden, das das Verwaltungsgericht München bereits am 10. Dezember 2013 den Antrag Schilchers auf Befreiung abgelehnt hat und der Verwaltungsgerichtshof München die anschließende Beschwerde des früheren Kämmerers am 28. April zurückgewiesen hat.
Den Beschluss des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs unter Leitung des Vorsitzenden Richters Peter Läpple erhielt unsere Zeitung auf Nachfrage bei Pressesprecherin Andrea Breit vom Verwaltungsgerichtshof in München. Darin wird zunächst die Vorgeschichte dargelegt, unter anderem, dass das Disziplinarverfahren bezüglich der Derivatgeschäfte auf weitere Vorwürfe ausgedehnt wurde: Schilcher habe demnach „Straßenausbaubeiträge zum Teil nicht erhoben, ferner habe habe er zeitliche Verzögerungen bei der Umstellung des kommunalen Haushaltes zu verantworten“.
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