Mord in der Liebesnacht
Landsberg, Augsburg Erst schliefen sie miteinander, dann tötete der verheiratete Mann seine junge Geliebte. Vom Augsburger Landgericht ist der Täter (30) dafür nun zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes verurteilt worden. Schauplatz des Verbrechens war im Dezember 2006 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Landsberger Westen gewesen.
Im Prozess hatte der 30-Jährige - er war vor fünf Jahren aus dem rumänischen Siebenbürgen nach Bayern gekommen - offen den Tatablauf geschildert. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Angeklagte im Affekt, als er die 23-Jährige, eine Landsmännin, umbrachte. Er erdrosselte sie mit einem Baumwollseil, dass Minuten zuvor noch fürs Liebesspiel verwendet wurde.
Als nicht glaubhaft wertete das Gericht aber, dass der Täter dabei derart erregt gewesen sein soll, dass er nicht wusste, was er tat. Nach der Schilderung des Angeklagten hatte die junge Frau ihn in einem Wutausbruch entgegengeschleudert, er sei "praktisch schon tot", da sie ihn mit Aids angesteckt habe. Was, wie sich später herausstellte, aber falsch war. Bei der Obduktion der Leiche kam heraus, dass die Frau nicht HIV positiv war. Jeder, der sich in heutiger Zeit ungeschützt auf ein Sex-Abenteuer Sex einlasse, so Richter Wolfgang Rothermel in der Urteilsbegründung, wisse um das Risiko. Dem mochte Verteidiger Jürgen Dickmann, der auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert hatte, nicht folgen. Er kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Wie aus SMS-Botschaften hervorgehe habe sich sein Mandant im Liebesrausch befunden.
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