Gemeinde reagiert auf angedrohte Klage
Private Grundstücke sollen jetzt als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden
Schondorf Der Schondorfer Gemeinderat hat jetzt auf die Klageandrohung der Grundstückseigentümer in der Mühlau reagiert. Der Bebauungsplan „Sportgebiet Mühlau“ wird dergestalt weiterverfolgt, dass die Festsetzungen im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitnutzung sich nicht auf Privateigentum erstrecken sollen. Entsprechende Änderungen am Entwurf billigte der Gemeinderat ohne Gegenstimme.
Anlass für die Überplanung der Mühlau ist der beabsichtigte Bau eines Schützenheims. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, öffentliche Grünflächen, Platz für freies Spiel und Streuobstwiesen und Retentionsflächen für den Mühlaugraben festzusetzen. Das Problem dabei ist, dass das Plangebiet nicht gänzlich im Eigentum der Gemeinde ist. Zwischen den kommunalen Flächen befinden sich etliche private Grundstücksstreifen. Sämtliche Eigentümer lassen sich bereits von einem Rechtsanwalt vertreten. Dieser kündigte namens seiner Mandanten an, einen Bebauungsplan in der bisher geplanten Form gerichtlich überprüfen zu lassen.
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