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  3. Landsberg: Mutter und Tochter greifen nach Discobesuch die Polizei an

Landsberg
27.05.2019

Mutter und Tochter greifen nach Discobesuch die Polizei an

Zwei Frauen standen jetzt vor dem Amtsgericht Landsberg. Sie mussten sich wegen des Angriffs auf die Polizei verantworten.
Foto: Bernd Hohlen (Symbolbild)

Es war ein Muttertagsausflug der besonderen Art: Eine 43-Jährige und ihre Tochter bekommen Ärger in einer Disco. Als die Polizei anrückt, eskaliert die Situation. So fällt die Strafe aus.

Das war ein teurer Muttertagsausflug: Weil die 43-jährige Mutter und ihre 20-jährige Tochter vor einer Diskothek im Landkreis heftig randaliert, zwei Polizisten geschlagen, beleidigt und in einem Streifenwagen erheblichen Sachschaden angerichtet haben, mussten sich die vorbestraften Frauen jetzt vor Gericht verantworten. Die Tochter kam mit zwei Freizeit-Arresten und 400 Euro Geldbuße davon. Ihre Mutter muss hingegen tief in die Tasche greifen: Ihr wurden von Richter Alexander Kessler 6000 Euro – 150 Tagessätze zu je 40 Euro – aufgebrummt.

Doch warum haben sich Tochter und Mutter im Mai 2018 gegen 1.45 Uhr derart aufgeführt, wie ihnen die Anklage zur Last legt? Die Tochter war von Sicherheitsleuten vor die Tür gesetzt worden. Sie empfand das als ungerecht. Wie die 20-Jährige im Gerichtssaal sagte, sei sie in der Disco von einem Unbekannten angemacht worden, habe sich darüber geärgert und ihrem Unmut Luft gemacht. Zur Sache gegangen sei es dann im Hof vor der Disco: Eine Polizistin, die mit einem Kollegen wegen einer anderen Sache zu dem Lokal gerufen worden war, berichtete vor Gericht, die junge Frau habe getobt, als auf sie zugekommen sei, um sie zu beruhigen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.05.2019

Dem kann ich mich nur anschließen, einfach nicht nachvollziehbar, dass Suff strafmildernd sein soll. Hier noch eine Anmerkung dazu. Zwei Promille im Blut – klingt viel, ist es auch. Denn um diesen Wert zu erreichen, muss eine 44 Jahre alte Frau mit einer Größe von 1,70 Metern und einem Gewicht von 70 kg etwa 2,6 Liter Bier oder 1,1 Liter Wein trinken.(RTL.de) Meiner Meinung nach schafft das kein Gelegenheitstrinker.

29.05.2019

Warum soll betrunken sein die Strafe mildern? Das ist doch absurd. Ich kann absolut nicht verstehen, dass ein Anwalt so etwas vertritt.