Nicht überall soll geböllert werden
Appelle und Verbote an Silvester. Ab heute werden Raketen und Kracher verkauft
Es war in der Neujahrsnacht des Jahres 2002. Drei Raketen verirrten sich in den Innenhof eines Gebäudes am Hauptplatz in Landsberg. Eine durchschlug ein Kuppelfenster und fiel auf den Teppichboden des darunter liegenden Bekleidungsgeschäftes, in dem sich heute eine Chocolaterie befindet. Bis auf das zerbrochene Plexiglas richtete die Rakete keinen Schaden an. Weil in jener Nacht aber durchaus auch ein Feuer hätte ausbrechen können, gibt es rund um das Silvesterfeuerwerk jährlich Verbote und Appelle.
Ab heute dürfen wieder Raketen und Kracher gekauft werden. Denn in Deutschland ist deren Verkauf nur an den drei letzten Werktagen des Jahres erlaubt. Gezündet werden dürfen die Feuerwerkskörper nur an Silvester und an Neujahr. Städte und Gemeinden können dies zeitlich oder räumlich weiter eingrenzen oder unterbinden. In Apfeldorf gilt schon seit Jahren ein Böllerverbot innerhalb des Ortes, in Reichling hat man sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen, im gesamten bebauten Gemeindebereich und im Umkreis von 300 Metern das Zünden der Feuerwerkskörper zu verbieten. Dies gilt auch heuer.
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