Norwegerhaus in Eching muss abgerissen werden
Verwaltungsgerichtshof erkennt Beseitigungsanordnung des Landratsamtes als rechtens an. Baudenkmal wurde so weit verändert, dass von der historischen Substanz fast nichts mehr da ist
Eching Ein Schwarzbau ist noch nie abgerissen worden, heißt es gerne, wenn über die Folgen gesprochen wird, die nicht genehmigte Bauvorhaben zeitigen können. Doch nicht immer geht es mit Geldbußen und Tekturanträgen glimpflich für die Bauherren ab: Das sogenannte Norwegerhaus im Echinger Malerwinkel muss abgerissen werden. Das hat nicht nur das Landratsamt verfügt, diesen Vorgang hat jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für rechtens erklärt und eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz kassiert.
Damit zerplatzte der Traum einer Familie aus dem vornehmen Münchner Stadtteil Solln von einer Villa mit Seezugang an einer der exklusivsten Stellen am Ammersee. 1999 hatte die Familie das Grundstück erworben, auf dem sich zwischen 1900 und 1913 der Maler Hans Beat Wieland (1867-1945) in mehreren Bauabschnitten ein Sommer- und Atelierhaus im norwegischen Stil errichtet hatte. Diese für den hiesigen Raum originelle Schöpfung war 1980 auch der Grund, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen. Auffällig ist seine ochsenblutrote Verkleidung, als denkmalwürdig wurde es vor allem wegen seines Riegelmauerwerks, seines Grassodendachs nach dem Vorbild der nordischen Rasenarchitektur, seiner nordischen Ornamentik und der vermuteten künstlerischen Gestaltung im Innern erkannt, führten die Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege vor dem Ersten Senat unter dem Vorsitz von Andreas Dhom aus.
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