Nur die Richterin ist anderer Meinung
Staatsanwalt und Verteidiger beantragen Freispruch. Am Ende steht eine Geldstrafe
In einem Prozess kommt es selten vor, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig sind, das Gericht aber völlig anderer Meinung ist. Vor dem Amtsgericht in Landsberg war dies jetzt der Fall. Richterin Stefanie Mader verurteilte einen 27-Jährigen aus dem westlichen Landkreis wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Staatsanwalt Heinrich Pytka und Verteidiger Karl Mayer hatten für einen Freispruch plädiert. Dass sie das Urteil anerkennen, ist nicht zu erwarten. Noch besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Was wurde verhandelt? Anfang Juli vergangenen Jahres gegen 3 Uhr in einer Diskothek zwischen Landsberg und Igling: Der Angeklagte sowie ein 28 Jahre alter Bekannter aus Landsberg und dessen 20-jährige Freundin sitzen im Raucherbereich, als sich ein 25 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Augsburg dazugesellt. Er kennt den Landsberger, unterhält sich mit ihm und blödelt offenbar herum. Plötzlich gibt er dem 28-Jährigen eine saftige Watschn. Der schubst ihn weg und dann geht alles ganz schnell. Offen bleibt, ob der Angeklagte, der jetzt eingreift, den 25-Jährigen umstößt und mit ihm zu Boden geht, oder ob er ihm auch ein Glas ins Gesicht schlägt. Diese Frage kann vor Gericht nicht abschließend beantwortet werden.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.