Nur im Grundsatz richtig
Grundsatzbeschlüsse wie im Falle vom Ruethenfestverein sind generell verständlich und sinnvoll. Es wäre ein riesiger Aufwand (noch dazu mit Kosten verbunden), wenn man jedem und für jeden Zweck Kostüme und andere Utensilien verleihen würde. Der Verwaltungsaufwand wäre sicher zu groß, das versteht jeder. Das sollte man auch nicht aufweichen, doch stellt sich die Frage, ob das in diesem Fall überhaupt nötig war. Denn hier handelte es sich doch wirklich um etwas ganz Besonderes, etwas das auch mit dem Ruethenfestverein fest verbunden hätte sein können, quasi als Hinweis auf das Fest schon ein Jahr zuvor.
Denn ein Musiker von Weltruf wie Enjott Schneider schrieb für die Stadt Landsberg ein "Te Deum" und bindet darin auch die Lands-knechtstrommeln ein. Er nimmt also direkten Bezug zur Landsberger Tradition des Ruethenfestes mit seinen historischen Spielen. Das Ganze wird auch noch in der Stadtpfarrkirche unter der Leitung von Johannes Skudlik mit den Landsberger Chören uraufgeführt - vor rund 1200 Menschen. Das ist eigentlich gar kein "Ausleihen", hier hätte sich der Ruethenfestverein auch direkt beteiligen können. Ganz ohne die Regeln aufzuweichen und mit großem Werbeeffekt.
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