Parkplatz-Raser muss den Führerschein abgeben
Auf einem Landsberger Supermarkt kommt es zu wilden Szenen. Ein Ehepaar kann sich nur durch einen Sprung auf die Seite vor einem Auto retten. Die Version des Fahrer sieht anders aus.
Der Angeklagte sei völlig ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Gegen ihn sollte für ein Jahr ein Fahrverbot verhängt werden: Diese harschen Worte stammen von Staatsanwältin Melanie Ostermeier. Ähnlich sah Amtsrichter Michael Eberle die Situation. Doch er setzte das Strafmaß etwas niedriger an. Der 27-jährige Angeklagte muss wegen Nötigung in zwei Fällen im Straßenverkehr seinen Führerschein für neun Monate abgeben.
Außerdem verhängte das Landsberger Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro. Ursprünglich sollte der Mann 90 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Das tat er aber nicht, sondern erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Er stritt die ihm zur Last gelegten Taten ab und ging wie sein Verteidiger Rechtsanwalt Hermann Jansen von einem Freispruch aus.
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