Bezahlt wird in einem Block
Der Gemeinderat Penzing hat sich festgelegt: Bei Straßenausbauten werden die Bürger einmal zur Kasse gebeten. Wiederkehrende Beiträge sind vom Tisch.
In Sachen Abrechnung der Straßenausbaubeiträge hat der Gemeinderat Penzing jetzt einen Grundsatzbeschluss gefasst. Am Dienstag beschloss das Gremium mit 13:3 Stimmen, dass die bisherige Ausbaubeitragssatzung auch in Zukunft angewendet wird. Das heißt: In der Gemeinde Penzing werden weiterhin einmalige Beiträge erhoben, nachdem der Gemeinderat eine Umstellung der Satzung auf wiederkehrende Beiträge mit großer Mehrheit abgelehnt hat.
Einige Anlieger der Pfetten-, Weiher- und Magnus-Hackl-Straße sowie weitere Gemeindebürger hatten mit Schreiben vom 18. Mai 2016 eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung in Form von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen beantragt. Ihre Forderung untermauerten sie sogar mit dem Hinweis: „Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, beantragen wir die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens auf Beschluss des Gemeinderates nach Artikel 18a, Absatz 2 der Gemeindeordnung zu nutzen, um alle stimmberechtigten Bürger über die Möglichkeit wiederkehrender Beiträge zu informieren und in eine Entscheidung mit einzubeziehen.“ Da es sich beim Bezug auf Artikel 18a (2) der Gemeindeordnung aber nicht um ein Bürgerbegehren, sondern um ein Ratsbegehren handelt, das vom Gemeinderat beschlossen werden müsste, stellte Bürgermeister Johannes Erhard nach zwei Rückfragen aus dem Gremium klar: „Die Durchführung eines Ratsbegehrens wäre ein Widerspruch zu unserem gerade gefassten Grundsatzbeschluss. Der Antrag ist deshalb abzulehnen.“
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