Penzing will die Insel im Baggersee retten
Plus Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft die Haftungsfrage. Viele Kommunen haben deshalb Stege und Sprunganlagen abgebaut. In Penzing will man einen anderen Weg gehen.
Badewetter ist derzeit zwar nicht, dennoch beschäftigt der Baggersee mit seiner schwimmenden Plattform die Gemeinde Penzing. Ursache dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Die Richter hatten im Jahr 2017 die Aufsichtspflicht verschärft und für Badeunfälle die Beweislast umgekehrt. Kommt es zu einem Zwischenfall, muss nicht der Geschädigte beweisen, dass die Gemeinde als Betreiber Schuld hat. Stattdessen muss die Gemeinde beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat. Das Thema beschäftigte in der Vergangenheit unter anderem auch schon diverse Ammerseegemeinden und Vilgertshofen wegen des dortigen Eichensees („Oachalacha“). In der Folge wurden beispielsweise die Strandbäder in St. Alban und Riederau zu "Freizeitgeländen" umgewidmet.
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