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  3. Penzing: Pfettenstraße: Anlieger müssen erst einmal nicht zahlen

Penzing
05.03.2018

Pfettenstraße: Anlieger müssen erst einmal nicht zahlen

Vorerst werden keine Beiträge für den Ausbau der Pfettenstraße in Penzing erhoben.
Foto: Thorsten Jordan (Archiv)

Die Anwohner atmen auf: Die Gemeinde Penzing fordert keine Beiträge für den Straßenausbau ein. Zumindest vorerst...

Bis zur Anweisung der Kommunalen Rechtsaufsicht beim Landratsamt, wie und ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden, hat der Penzinger Gemeinderat die fällige Beitragsfestsetzung einstimmig ausgesetzt. Das Gremium folgte damit einem Antrag von 14 Anliegern der Pfettenstraße, die Beitragserhebung für den Ausbau ihrer Straße auszusetzen, „bis Klarheit über die aktuelle Gesetzesentwicklung besteht“.

Bei der vorausgegangenen Beratung meldete Gemeinderat Wolfgang Frei seine Bedenken für eine solche Zäsur an. Die Gemeinde sei nach dem Kommunalen Abgabegesetz verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Geschehe das nicht, sei der Straftatbestand der Untreue erfüllt. Mit der Folge, dass sich dafür der Bürgermeister mit Gemeinderat und Verwaltung juristisch zu verantworten hätten. „Und dafür halte ich nicht den Kopf hin“, sagte Wolfgang Frei.

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