Derivatstreit: Ein Etappensieg für die Stadt
Wie der Anwalt der Stadt Landsberg das Urteil des Verwaltungsgerichts beurteilt
Jetzt ist es amtlich. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Privatbank Hauck & Aufhäuser gegen die nachträgliche Nichtgenehmigung der Derivatgeschäfte zwischen der Stadt Landsberg und der Bank abgewiesen. Der Anwalt der Stadt, Dr. Jochen Weck, wertet dies als Etappensieg für das Landratsamt und das Rechtsamt der Stadt im Derivatstreit.
Nach der mündlichen Verhandlung wurde mit Urteil vom gleichen Tag die Klage abgewiesen, teilt Jochen Weck in einer Pressemeldung zum Prozess mit. Die Urteilsbegründung liege jedoch noch nicht in schriftlicher Form vor. Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richterin Christine Gibbons hatte bereits im Vorfeld und in der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass sie die Klage der Bank zurückweisen werde.
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