
Die Zweifel wurden nicht ausgeräumt
Mutmaßliche Drogenkurierin wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen
Landsberg Für Staatsanwalt Marcus Paintinger war die Sache klar: Die Angeklagte (55) hat sich nach seiner Meinung des Drogenschmuggels schuldig gemacht und müsse eine empfindliche Vollzugsstrafe bekommen. Er plädierte für eine Dauer von drei Jahren und neun Monaten. Für Richter Matthias Neumann blieben jedoch Zweifel an der Schuld einer 55-jährigen Frau aus Nürnberg, die wegen Drogenschmuggels angeklagt vor dem Amtsgericht Landsberg stand: Wegen Mangels an Beweisen wurde sie letztendlich freigesprochen.
Für Verteidiger Michael Kumpfbeck war es von Haus aus „absolut ausgeschlossen“, dass seine Mandantin mit dem Drogenschmuggel am 18. Januar 2011 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg etwas zu tun haben soll. Denn es seien weder bei ihr noch bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Drogen aufgefunden worden. Alles Friede, Freude, Eierkuchen? Oder war es nur ein böses Gerücht, dass die Angeklagte beim Besuch ihres inhaftierten Sohnes Drogen in die JVA Landsberg einschmuggeln wollte?
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