Prozess in Landsberg: Geldbußen nach tödlichem Arbeitsunfall
Plus Beim Fensterputzen in Landsberg stürzt ein Arbeiter fünf Meter in die Tiefe. Weil er nicht ausreichend geschützt war, landet der Fall vor Gericht.
Es war ein tragischer Arbeitsunfall, der sich Ende August 2018 in Landsberg ereignet hat. Bei der Reinigung eines Fensters im Außenbereich eines Firmengebäudes stürzte ein 45-jähriger Mitarbeiter eines Unternehmens aus München aus über fünf Meter Höhe in die Tiefe. Zwei Tage später erlag er in der Unfallklinik in Murnau seinen Verletzungen. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Landsberg verhandelt. Wegen fahrlässiger Tötung waren der 47 Jahre alte Geschäftsführer und ein 64-jähriger Mitarbeiter der Reinigungsfirma aus München angeklagt.
Vor Gericht wurde der Unfallhergang geschildert. Beim Saubermachen einer Außenseite eines Fensters sei der 45-Jährige in über fünf Meter Höhe wohl ausgerutscht, habe ein Plexiglas-Dachelement durchgebrochen und war zunächst auf einen Kunststoffbehälter und schließlich mit dem Kopf voraus auf den Boden gestürzt. Wenn eine konkrete objektbezogene Gefährdungsanalyse erstellt worden wäre, hätte der Mann nicht sterben müssen, sagte Richter Michael Eberle. Und wenn alle im Arbeitsschutzgesetz vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden wären. Das dies nicht erfolgt sei, sagte eine Beamter der Kriminalpolizei bei der Beweisaufnahme vor Gericht.
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