Prozess in Landsberg: Mann lässt Gerichtsvollzieherin nicht fahren
Plus Ein 55-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Landsberg greift zu einem drastischen Mittel gegen eine Gerichtsvollzieherin. Der Fall landet vor Gericht.
„Was Sie im September 2019 gemacht haben, war Selbstjustiz“, tadelte Richter Michael Eberle den 55-jährigen Angeklagten. Der Mann aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis Landsberg soll eine Gerichtsvollzieherin daran gehindert haben, mit ihrem Auto wegzufahren, nachdem sie einem 86-Jährigen eine vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung zugestellt hatte. Jetzt ging es vor dem Landsberger Amtsgericht um die Aufarbeitung des Falls.
Der Vorsitzende Richter wertete das Verhalten des Angeklagten als „Nötigung“ und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ursprünglich war ihm ein Strafbefehl von 40 mal 40 Euro ins Haus geflattert. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Die Anklage hielt dem Mann vor, dass er die Wegfahrt der Gerichtsvollzieherin fast 30 Minuten lang blockiert habe. Angeblich wollte er erreichen, dass die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung von der Polizei überprüft werde. Gegenstand der Verhandlung war dieses Papier, was die Bestrafung anbelangt, eigentlich nicht. Trotzdem wurde darüber und in der Beweisaufnahme, in der fünf Zeugen gehört wurden, viel gesprochen. Allerdings gab es unterschiedliche Angaben darüber.
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