Quertreiber oder Opfer eines Komplotts?
Vor dem Landgericht in Augsburg kämpft ein Mann aus dem Landkreis Landsberg um seinen guten Ruf. Anlass ist ein Rauswurf aus einem Sportheim.
Der Angeklagte sieht sich als Opfer eines großen Komplotts, andere sehen in ihm einen notorischen Quertreiber. Mit allen juristischen Mitteln will ein mittlerweile 63-jähriger Mann aus dem Landkreis Landsberg seinen guten Ruf retten. Derzeit sitzt die Strafkammer des Augsburger Landgerichts über seinen Fall zur Beratung – es ist nicht das erste Verfahren in dieser Sache. Weil der Angeklagte mit einer Vorverurteilung des Augsburger Amtsgerichtes wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 50 Euro nicht einverstanden war, ging es jetzt in die nächste Instanz. Hier strebt der Mann einen Freispruch an.
Der Vereinsvorsitzende hatte ein Hausverbot erteilt
Seit über 20 Jahren, das zeigte bereits der erste Prozesstag vor der Strafkammer von Richterin Maiko Hartmann, liegt etwas im Verhältnis des 63-Jährigen zu seiner Heimatgemeinde im Argen. Es begann mit Grundstücks- und Bauangelegenheiten. Der Gipfel der Unstimmigkeiten war ein Vorfall an einem Sonntagabend im Juli 2011. Wie für ihn üblich, ging da der 63-Jährige in die örtliche Sportgaststätte, um mit anderen Gästen am Stammtisch zu diskutieren. Dort angekommen, habe der Vereinsvorsitzende und damalige Gastwirt auf einem zuvor von ihm ausgesprochenen Hausverbot bestanden und den Angeklagten heimgeschickt. Weil der nicht ging, wurde die Polizei gerufen, die den Mann hinausbefördern sollte.
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