Wenn in einer Gemeinde Straßen saniert oder ausgebaut werden, können beziehungsweise müssen die Anlieger sogar zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung: Es gibt eine Straßenausbaubeitragssatzung, in der das klar geregelt ist. Allerdings sorgen die Ausbaubeiträge oft für Ärger – Stichwort Wolfsgasse in Dießen oder Pfettenstraße in Penzing. Kritiker sprechen von einer ungerechten Zwangsabgabe, da auf Grundstücksbesitzer zum Teil Kosten in Höhe von Zehntausenden Euro zukommen. Befürworter wie Städte- und Gemeindetag sprechen von einem unverzichtbaren Finanzierungsmittel für den Straßenbau. Nach langem Hin und Her hat sich nun der Markt Kaufering dafür entschieden, eine entsprechende Satzung zu erlassen. "Seite 27
Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und Maßnahmen, die zur Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen dienen, abzurechnen. So sieht es das Kommunalabgabgengesetz vor. Kommunen können es sich nicht leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten – argumentieren Kommunalverbände und Aufsichtsbehörden. Im Kauferinger Fall ging es 2016 sogar so weit, dass die Rechtsaufsicht den Haushalt der Kommunalwerke der zweitgrößten Landkreisgemeinde nicht genehmigte. Wer keine Ausbaubeitragssatzung hat, der darf auch keinen Kredit mehr aufnehmen – so die Argumentation. Dieser Warnschuss war allerdings mit Ansage. Denn der Marktgemeinderat hat sich bis Mittwochabend dagegen gesperrt, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Im Frühjahr 2016 hatte der Bayerische Landtag den Kommunen mehr Spielraum gegeben. Sie können selbst festlegen, ob sie nach wie vor projektbezogene Einmalabrechnungen durchführen oder sogenannte wiederkehrende Beiträge. Es liegt im Ermessen der Gemeinden, Ratenzahlung, Verrentung oder Stundungen zu gewähren.
Im Landkreis Landsberg hat mehr als die Hälfte aller Gemeinden eine entsprechende Satzung erlassen. Es sind aktuell 17 von 31 Gemeinden mit Straßenausbaubeitragssatzung: Dießen, Eching, Egling, Eresing, Fuchstal, Geltendorf, Kaufering (noch nicht ausgearbeitet), Landsberg, Obermeitingen, Penzing, Prittriching, Scheuring, Thaining, Unterdießen, Utting, Weil und Windach. „Die Diskussion läuft in allen Gemeinden“, sagt Andreas Graf, der Leiter der Rechtsaufsicht zu den Kommunen, die noch ohne Satzung sind. In ganz Bayern haben etwas mehr als 70 Prozent die Satzung. (wimd)