Rechtsnational, aber kein Nazi-Monster
Prozess Ein 32-Jähriger verschickte verbotene Bilder an Gleichgesinnte. Ein Jahr und vier Monate Haft zur Bewährung waren die Folge.
Für die einen sind es Kriegswaffen, andere nennen es Schätze. Es kommt eben offenbar auf die Perspektive an. Doch wenn man selbst einem Verbot unterliegt, Waffen zu besitzen, dann sind ganz klar die anderen im Recht – im Fall eines 32-jährigen Angeklagten hat das auch Auswirkungen. Er musste sich vor dem Landsberger Amtsgericht erklären. Schwerer wiegt jedoch seine politische Gesinnung und was daraus entstand. Am Ende beurteilte der Vorsitzende Richter Alexander Kessler dies als Volksverhetzung und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe.
Weshalb nun aber erhielt der gebürtige Landsberger, der im Ammerseeraum „in einem schwierigen Elternhaus“ (Verteidiger Karl Mayer) aufwuchs, mit einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt sind, ein vielleicht doch unerwartet mildes Urteil? Weil zum Einen die Sozialprognose des 32-Jährigen offenkundig eine günstige zu sein scheint. Zum Anderen räumte der überzeugte Rechts-Nationale alle ihm zur Last gelegten Anklagepunkte ein: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Besitz jugendpornografischer Schriften. Dazu kommt der Besitz von fünf Bajonetten, die der Mann auf „Schatzsuche“ in der Umgebung von Walleshausen unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors gefunden und ausgegraben haben will. Blöd für den Angeklagten: Bereits 2008 untersagte ihm das Landratsamt den Besitz von Waffen aller Art – ohne große Wirkung. Einige Jahre später verletzte er sich beim Hantieren mit einer gefundenen Handgranate schwer. Die Verletzungen führten dazu, dass der Mann bis heute seinem eigentlichen Beruf als Straßenbauer nicht nachgehen kann.
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