Rechtsstreit um frühere Unfallstrecke geht in die nächste Runde
Muss ein Ingenieurbüro für bauliche Mängel auf der Kreisstraße LL 23 zahlen? Am Landgericht in Augsburg hat der Landkreis schon einen Teilerfolg errungen
Der Rechtsstreit zwischen einem Ingenieurbüro und dem Landkreis wegen eines Planungsfehlers beim Ausbau der Kreisstraße zwischen Hofstetten und der Einmündung in die Staatsstraße bei Pürgen geht in die nächste Runde. Wie Landrat Thomas Eichinger in der Kreisausschusssitzung informierte, hat das Landgericht Augsburg im April ein Teilurteil gefällt, in dem mangelhafte Ingenieurleistungen festgestellt wurden, und das Büro zum Schadenersatz gegenüber dem Landkreis verurteilt. Die Gegenseite wolle nun vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.
Die Kreisstraße war im Sommer 2011 zwischen Hofstetten und der Einmündung in die Staatsstraße bei Pürgen ausgebaut worden. Im Vorfeld war der Straßenabschnitt umgeplant worden, um die Entwässerung zu verbessern. Die neue Planung erwies sich im Nachhinein als mangelhaft. Nur wenige Stunden nach der Freigabe des Abschnitts Anfang August ereignete sich in der Senke ein Unfall, bei dem ein 22-Jähriger mit seinem Wagen aufs Bankett fuhr, ins Schleudern geriet und gegen Bäume prallte. Er wurde leicht verletzt. Anfang Januar 2012 folgte ein tödlicher Unfall. Eine 18-Jährige aus Hofstetten war Beifahrerin im Wagen eines 25 Jahre alten Landsbergers. Kurz vor der Einmündung in die Staatsstraße kam der Wagen am Ende der lang gezogenen Linkskurve ohne erkennbaren Grund von der Fahrbahn ab. Der Renault Twingo stieß frontal gegen einen Baum, drehte sich und prallte mit der Fahrerseite erneut gegen einen Baum. Der Fahrer wurde schwer, die junge Frau tödlich verletzt.
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