Rollt jetzt ein Bürgerbegehren auf den Ort zu?
Die Anwohner wünschen sich wiederkehrende statt einmaliger Beträge in Penzing
Um den Investitionsaufwand für den geplanten Ausbau der Pfetten- sowie Magnus-Hackl- und Weiherstraße finanzieren zu können, hat der Gemeinderat Penzing beschlossen, die Anlieger nach dem Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht an den Kosten zu beteiligen. Eine Entscheidung, die bei den Anliegern wegen der zum Teil recht hohen finanziellen Belastung zu heftigen Diskussionen geführt hat (LT berichtete mehrfach). Aufgrund der seit 1. April rechtskräftigen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) haben deshalb die Sprecher der Pfettenstraße Claudia und Michael Schneider sowie Ulrike Schmid und Michael Sladek die betroffenen Straßenanlieger und Mitglieder des Gemeinderats zu einem Infoabend in den Gasthof Frank eingeladen.
Ihr Anliegen: die Vorstellung der gesetzlichen Neuregelung beim Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, die Übergangsregelung bei der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge, die Gestaltungsspielräume der Gemeinde sowie der Vergleich zum Einmalbeitrag und dem wiederkehrenden Beitrag. Wie dazu vorab Claudia Schneider den rund 70 Versammlungsteilnehmern erläuterte, sei es nicht das Ziel der von den Ausbaumaßnahmen betroffenen Anlieger, sich den Beitragsleistungen zu entziehen. „Aber wir möchten erreichen, dass alle Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft den Straßenausbau gleichmäßig bezahlen, zumal der Straßenausbau nicht billiger wird und die Umweltauflagen immer höher werden.“
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