Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Rott: Die falsche Frage: Bürgerbegehren gescheitert

Rott
20.09.2016

Die falsche Frage: Bürgerbegehren gescheitert

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten erreichen, dass die Rotter weiterhin in der Ortsmitte einkaufen können – sie könnten sich eine Edeka-Erweiterung in dem landwirtschaftlichen Gebäude (Bild) vorstellen. Der bestehende Markt möchte dagegen am nördlichen Ortsrand neu bauen.
Foto: Thorsten Jordan

Die Rotter dürfen vorerst nicht über einen Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte abstimmen

Es war die falsche Frage: An einem Formfehler ist das Bürgerbegehren für den Erhalt eines Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte von Rott gescheitert.

Die Rotter werden also vorerst nicht an die Wahlurnen gebeten, um über die Frage zu entscheiden: „Sind Sie dafür, dass in Rott ein Lebensmittelmarkt in der Dorfmitte bestehen bleibt?“ Der Gemeinderat hat das Begehren in seiner Sitzung am Montag als unzulässig zurückgewiesen. Gescheitert ist das Ganze nicht an der Anzahl der Unterschriften, sondern an der Formulierung der Frage. Die Unterschriften hätten jeweils ausgereicht: Insgesamt 280 Rotter hätten sich auf den 41 Listen für das Bürgerbegehren ausgesprochen, erklärte Bürgermeister Quirin Krötz. Dies seien 21,5 Prozent der 1300 Wahlberechtigten. Allerdings hatte das Bürgerbegehren der rechtlichen Prüfung im Landratsamt nicht standgehalten. Die Gemeinde hatte von der kommunalen Rechtsaufsicht eine Stellungnahme erbeten. Das Ergebnis der Stellungnahme, die Verwaltungsdirektor Andreas Graf abgegeben hatte, gab Krötz bekannt: Das Bürgerbegehren sei vom Gemeinderat als unzulässig zurückzuweisen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.