Die falsche Frage: Bürgerbegehren gescheitert
Die Rotter dürfen vorerst nicht über einen Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte abstimmen
Es war die falsche Frage: An einem Formfehler ist das Bürgerbegehren für den Erhalt eines Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte von Rott gescheitert.
Die Rotter werden also vorerst nicht an die Wahlurnen gebeten, um über die Frage zu entscheiden: „Sind Sie dafür, dass in Rott ein Lebensmittelmarkt in der Dorfmitte bestehen bleibt?“ Der Gemeinderat hat das Begehren in seiner Sitzung am Montag als unzulässig zurückgewiesen. Gescheitert ist das Ganze nicht an der Anzahl der Unterschriften, sondern an der Formulierung der Frage. Die Unterschriften hätten jeweils ausgereicht: Insgesamt 280 Rotter hätten sich auf den 41 Listen für das Bürgerbegehren ausgesprochen, erklärte Bürgermeister Quirin Krötz. Dies seien 21,5 Prozent der 1300 Wahlberechtigten. Allerdings hatte das Bürgerbegehren der rechtlichen Prüfung im Landratsamt nicht standgehalten. Die Gemeinde hatte von der kommunalen Rechtsaufsicht eine Stellungnahme erbeten. Das Ergebnis der Stellungnahme, die Verwaltungsdirektor Andreas Graf abgegeben hatte, gab Krötz bekannt: Das Bürgerbegehren sei vom Gemeinderat als unzulässig zurückzuweisen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.