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  3. Scheuring: Das Hochwasser darf nicht in die Lechauen geleitet werden

Scheuring
09.10.2018

Das Hochwasser darf nicht in die Lechauen geleitet werden

Der Mühlbach in Scheuring fließt meist ruhig dahin. Dennoch ergreift die Gemeinde derzeit mehrere Hochwasserschutzmaßnahmen.
Foto: Thorsten Jordan

Das Thema Hochwasserschutz ist in Scheuring ein Dauerbrenner. Was die Gemeinde jetzt für den Fall der Fälle plant.

Der Gemeinderat Scheuring hat für die Planungen eines weiteren Hochwasserschutzprojekts grünes Licht gegeben. Die Rede ist vom Bau einer Ausleitung des Mühlbachs im Nordwesten des Ortes. Dort soll bei einem Hochwasser über eine Flutmulde das Wasser in ein Absetz- und Versickerungsbeckens abgeführt werden. Die Realisierung dieses Projekts ist notwendig, um das Baurecht für das Baugebiet „Angerwiese II“ zu erhalten. Ohne Hochwasserschutz kein Baugebiet, so die griffige Formel.

Bernhard Vogt vom Planungsbüro Blasy-Overland hat dem Ratsgremium in jüngster Sitzung nun dazu den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Die geplante Flutmulde soll vom Mühlbach aus parallel zum Tulpenweg, entlang der Grundstückskante des Baugebiets „Angerwiese I“, in Richtung Lechauen verlaufen, um dann in ein knapp ein Hektar großes Versickerungsbecken zu münden. Von der ursprünglichen Planung, das mutmaßlich auch belastete Wasser in den Gemeindewald abzuleiten, habe man Abstand genommen, weil dafür keine wasserrechtliche Genehmigung zu erwarten sei. Allerdings könne das Becken als ökologische Ausgleichfläche anerkannt werden.

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