Kontrolle: Badespaß endet in Scheuring abrupt
Plus Mitarbeiter des Landratsamts holen in Scheuring Erholungssuchende aus dem Lech. Auch die Polizei ist vor Ort. Naturschutz contra Freizeitspaß.
Eine gemeinsame Aktion der Unteren Naturschutzbehörde und der Polizei sorgte im Juli in Scheuring bei Badegästen am Lech für Erstaunen und Unmut und beschäftigte jetzt auch den Gemeinderat. Bei der Aktion wurden Gäste nämlich aufgefordert, das Wasser zu verlassen, und ein verteiltes Informationsblatt sorgte für reichlich Unmut.
Darauf ist zu lesen, dass in dem Bereich der Lechstaustufe 20, wo sich der Badeplatz befindet, das Baden zeitweise nicht erlaubt sei. Grundlage ist die Verordnung Lechtal Nord, in der geregelt ist, was zwischen dem 1. März und 31. Juli an den Staustufen 18 bis 20 erlaubt ist und was nicht. Diese liegen im Landschaftsschutzgebiet. An den Staustufen in Prittriching und Unterbergen gelten die strengen Regeln laut Flyer das ganze Jahr. Scheurings Bürgermeister Konrad Maisterl hakte diesbezüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde nach: „Hier ist ein Fehler passiert, wie ich im Gespräch mit einem Mitarbeiter erfahren habe. Das Baden ist – anders als auf dem Flyer angegeben – erlaubt, nicht aber das Befahren des Lechs mit Kanus, Booten, durch Stand-up-Paddler und mit Schwimmkörpern aller Art.“
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