Schilderwald am Grundacker
Wo es lang geht, wird am Wendehammer ganz genau geregelt.
Wenn neue Straßen gebaut werden, müssen sie auch beschildert werden. Das ist jetzt im neuen Gewerbegebiet „Am Grund“ in Pflugdorf der Fall. In seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Vilgertshofener Gemeinderat mit dem Erlass einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung zu befassen.
Sprich, es musste zum Beispiel festgelegt werden, ob an der Einmündung der Straße „Grundacker“ in die Gewerbestraße ein „Vorfahrt achten“-Schild installiert werden soll, oder ob, wie Robert Lang vom Ingenieurbüro Schenk & Lang vorschlägt, dafür kein Grund vorliege, weil an dieser Stelle die „Rechts-vor-Links-Regelung“ gelte.
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