Schöffen: Was Laienrichter alles bedenken müssen
Im Landsberger Amtsgericht starten die ehrenamtlichen Richter in eine neue Amtsperiode. Marina Filgertshofer ist erstmals dabei, Ernst Weber kennt das Geschäft schon viele Jahre.
Für Marina Filgertshofer aus Prittriching erfüllt sich demnächst ein Wunsch, den sie schon länger hat, für den die 28-Jährige aber bislang zu jung war: Sie wird Schöffin am Amtsgericht in Landsberg. Für die Aufgabe, bei der eine Amtsperiode immer fünf Jahre dauert, müssen Interessenten mindestens 25 Jahre alt sein. „Ich habe im Rahmen meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte mehrere Verhandlungen als Zuschauerin verfolgt und fand es sehr spannend.“ Mit dem Jahreswechsel begann eine neue Amtsperiode für die Laienrichter. Berufsrichter Alexander Kessler führte sie in ihr Amt ein.
Jede Richterstimme zählt gleich viel
Als Vorteil für die Aufgabe als Schöffin sieht Marina Filgertshofer, dass sie durch ihren Beruf selber viel mit Rechtstexten zu tun hat, wenn auch nicht mit juristischen, sondern mit Vorschriften. Filgertshofer ist Bauamtsleiterin in Türkenfeld. Sie möchte mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz dabei helfen, „Jugendlichen einen positiven Weg zu ebnen“. Die Einschätzung der Schöffen hat großes Gewicht. Sie stimmen nämlich mit ab über Schuld und Unschuld sowie über den Strafrahmen. Dabei können sie den Berufsrichter sogar überstimmen, weil zwei der drei an der Urteilsfindung beteiligten Schöffen sind und jede Stimme dasselbe Gewicht hat. Deswegen mahnt Berufsrichter Alexander Kessler auch zu bedachtem Handeln. „Es ist keine Mathematik, wo klar ist, dass eins plus eins zwei ist. Die Urteile sind ein Stück weit Ermessensfragen und beeinflussen Existenzen. Es hat einen großen Einfluss, auf das Leben des Angeklagten ob er noch Bewährung bekommt oder nicht.“ Dabei müssten auch die Interessen der Öffentlichkeit und der Opfer berücksichtigt werden, mahnt er.
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