Schondorf klagt auf Abriss
Der Gemeinderat will den Bescheid des Landratsamtes nicht hinnehmen. Die Kommune muss aber auch weiter planen
Das Ringen um den Güterschuppen am Schondorfer Bahnhof geht in die nächste Runde. Am 17. November erging wie berichtet ein Bescheid des Landratsamtes, dass die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abriss des kleinen Gebäudes nicht erteilt wird. Begründet wurde diese Ablehnung in einer Pressemitteilung des Landratsamtes damit, dass der Güterschuppen ein geschichtlich und künstlerisch wichtiges Denkmal darstelle. Außerdem hat sich laut Ansicht der Experten im Landratsamt die ursprüngliche Absicht der Gemeinde, die Bahnhofsstraße (Busspur, Parkplätze, Aufstellfläche für wartende Schüler) zu überplanen, mit dem Ziel die Verkehrssicherheit in diesem Bereich nachweislich zu verbessern, aufgrund der fehlenden Planungshoheit der Gemeinde für das Bahngrundstück nicht verwirklichen lassen.
Ein Rechtsanwalt hat nun die Sachlage geprüft und Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) fasste die Einschätzung des Juristen zusammen, der davon ausgeht, dass der Bescheid Hand und Fuß habe. Wenn die Gemeinde jedoch den Bescheid akzeptiert, dann nimmt sie auch die Denkmalschutzeigenschaft des Güterschuppens hin. Auf jeden Fall ist nach Ansicht des Juristen eine gesicherte Planung für die Verkehrsführung nach einem gewünschten Abriss nötig, will die Gemeinde in ihrem Anliegen, den Güterschuppen abzureißen, weiterkommen.
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