Über 100 Gräber in Peißenberg und Schongau verunstaltet
In Schongau und Peißenberg werden Gräber verunstaltet. Ist eine 53-Jährige für beide Taten verantwortlich?
Eine unbekannte Person hat am Waldfriedhof in Schongau an die 100 Gräber verunstaltet. Möglicherweise gehen die Taten auf das Konto einer 53-Jährigen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau. Die Frau war in Peißenberg dabei beobachtet worden, wie sie von Gräbern Blumen, Kreuze und sonstigen Grabschmuck herunter nahm und umsetzte.
Vermutlich am Dienstagvormittag wurden durch eine unbekannte Person an über 100 Gräbern im Waldfriedhof in Schongau unter anderem verschiedene Gegenstände von den Gräbern neben das Grab gestellt, im Boden eingelassene Grabplatten von Urnengräbern umgedreht, Blumenvasen und andere Gegenstände umgestoßen beziehungsweise an anderen Orten abgelegt. Seitens der Polizeiinspektion Schongau wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Störung der Totenruhe eingeleitet.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.