Seeanlage: Radfahren ist künftig nicht mehr erlaubt
Wie die öffentliche Fläche in Schondorf genutzt werden darf, ist jetzt genau geregelt. Es sind aber auch Ausnahmen möglich.
Die gemeindliche Seeanlage ist kein Badeplatz und dient der Erholung. Ihre Nutzung ist jedermann nach den Maßgaben der neuen Satzung gestattet. Darauf einigte sich der Schondorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. War der Entwurf in der vorherigen Sitzung noch lebhaft diskutiert worden, beschränkte sich das Gremium diesmal bei der von Bürgermeister Alexander Herrmann vorgelegten Satzung auf Anmerkungen.
Das wurde in der vorherigen Sitzung gesagt: Wann in der Seeanlage gefeiert werden darf
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