Tod im Geisterhaus: Der Staatsanwalt sieht keinen Mord mehr
Plus Die Tat eines Mannes aus Landsberg wird von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer als Totschlag gewertet. Der Rechtsanwalt des Angeklagten spricht von einem „Streit unter trinkenden Männern, der eskaliert ist“.
Im Prozess um eine zerstückelte Leiche hat die Staatsanwaltschaft am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Der aus Landsberg stammende 29-Jährige habe sich des Totschlages und der Störung der Totenruhe schuldig gemacht. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Denn der Mann wird als gefährlich eingestuft.
Damit folgte die Staatsanwaltschaft der Empfehlung eines psychiatrischen Sachverständigen. Dieser war in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der 29-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei. Aufgrund seiner bislang unbehandelten Persönlichkeitsstörung und Suchtproblematik sei er als gefährlich einzustufen, was eine Unterbringung im Maßregelvollzug erforderlich mache. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
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