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  3. Gericht: Unterhalt nicht bezahlt: Haftstrafe für Vater

Gericht
05.07.2011

Unterhalt nicht bezahlt: Haftstrafe für Vater

50-Jähriger aus Landsberg kann, will aber nicht für seine zwei Kinder aufkommen

Landsberg Weil er für seine beiden Kinder den gesetzlichen Unterhalt nicht leistet, ist ein 50 Jahre alter Mann aus Landsberg gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Richterin Beate Kreller begründete dies mit der fehlenden Einsicht des Mannes, der zugab, zahlen zu können, aber nicht zu wollen. Der Verurteilte, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien, hat nun die Möglichkeit, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Dass wegen fehlender Unterhaltszahlungen eine Strafanzeige erstattet wird, kommt nicht häufig vor – eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe noch seltener. Denn meist ist die Beweislage verworren, weswegen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird. In der Verhandlung am Landsberger Amtsgericht waren Beweise am Ende nicht mehr nötig, denn der Angeklagte gab zum Schluss der Verhandlung zu, für die beiden zwölf und 14 Jahre alten Kinder den gesetzlichen Unterhalt nicht zahlen zu wollen. Eine seiner Begründungen: Die Mutter könne nicht mit Geld umgehen.

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