Dießener Untermüllerplatz: Kein Anspruch auf Parkplätze
Die Klage der Wirtsleute Brink wurde abgewiesen. Gestern war die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Der Gasthof Unterbräu in Dießen hat keinen Anspruch auf Ausnahmeparkgenehmigungen für Übernachtungsgäste im verkehrsberuhigten Bereich am Untermüllerplatz.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Die Klage der Wirtsleute Anna und Martin Brink gegen den Markt Dießen wurde am Mittwoch vom Bayerischen Verwaltungsgericht München (23. Kammer) abgewiesen. Wie berichtet hatte die Gemeinde ihrerseits einer Mediation nicht zugestimmt. Die Urteilsbegründung wird den am Parkplatzstreit beteiligten Parteien binnen eines Monats zugestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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