Eine Zugbrücke für den Uttinger Sprungturm?
Hat das Strandbad in Utting geschlossen, darf nicht gesprungen werden. Eine ungewöhnliche Konstruktion wird verworfen. Welche Lösung jetzt zum Zug kommt
Der Sprungturm im Uttinger Strandbad wird auch künftig nicht durch eine Zugbrücke gegen unbefugtes Betreten gesichert. Ein entsprechender Vorschlag war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung, wurde aber unter anderem wegen des zu hohen technischen Aufwandes nicht weiterverfolgt. Aus Sicherheitsgründen wird vielmehr eine bereits besprochene abschließbare Tür am Aufgang zum Turm angebracht sowie eine Lattung an der Innenseite der Treppe, die ein unberechtigtes Umgehen der Zutrittstüre verhindern soll.
Ein juristisches Gutachten
Wie kann der 2001 errichtete Sprungturm während der Badesaison, aber außerhalb der beaufsichtigten Betriebszeiten so gesichert werden, dass unbefugtes Betreten nicht möglich und die Gemeinde zugleich vor Regressansprüchen bei Unfällen geschützt ist? Diese Frage wurde erneut im Gemeinderat diskutiert, denn aus dem juristischen Gutachten, das die Gemeinde 2018 in Auftrag gegeben hatte, geht hervor, dass Bürgermeister und Geschäftsstellenleiter bei Unfällen haftbar gemacht werden können. Verwaltungsintern hatte man sich im Vorfeld der Sitzung bereits Gedanken über eine bauliche Lösung gemacht. Die soll nun zügig umgesetzt werden, um den Saisonbeginn am 8. Mai nicht zu gefährden.
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