Uttinger Strandbad: Jetzt herrscht Klarheit
Plus Das Rechtsgutachten zur Zukunft des Uttinger Strandbads liegt vor. Wann Besucher außerhalb der regulären Öffnungszeiten rein dürfen und wie es mit dem Sprungturm weitergeht.
Sonnenbaden auf dem Holzdeck, die Aussicht auf die Alpenkette oder den Sonnenuntergang auf der Plattform des Sprungturms genießen – all dies wird wohl auch in Zukunft in Utting vom Seeufer aus möglich sein. Das Strandbad muss nämlich außerhalb der Öffnungszeiten offenbar nicht – wie befürchtet – hermetisch abgeriegelt werden. Allerdings braucht es gewisse Auflagen und Voraussetzungen, um sich in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite zu bewegen.
Das ist das vorübergehende Fazit eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens, das die Gemeinde Utting bei dem Fachanwalt für Strafrecht, Professor Dr. Werner Leitner, eingeholt hat.
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