Verwaltungsgerichtshof kippt Baugenehmigung
Wochenendhaus Auch die zweite Instanz bestätigt die von der Marktgemeinde geforderte Aufhebung einer Baugenehmigung nördlich des Steinigen Grabens in Riederau
Die Marktgemeinde Dießen hat wegen einer umstrittenen Baugenehmigung für ein Grundstück am Nordrand von Riederau auch in der zweiten Instanz recht bekommen. Damit bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Entscheidung der Vorinstanz, welche die vom Landratsamt gegen den Willen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung Ende 2010 aufgehoben hatte. Die Berufung des Bauwerbers blieb ohne Erfolg.
Der Streitfall spielt sich in der Gartenstraße am nördlichen Ortsrand von Riederau ab. Nördlich des Steinigen Grabens liegen verstreut etliche kleinere Gebäude, deren Historie bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurückreicht. Es handelt sich um eine Mischung aus Wohn- und Wochenendhäusern. Immer mal wieder wird vor Gericht über die Baurechte in diesem Bereich gestritten. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich hier um bebaubaren Innenbereich oder um grundsätzlich frei zu haltenden Außenbereich handelt. Einmal gab das Verwaltungsgericht bei einem Streitfall an der Rogisterstraße dem Landratsamt recht, das eine Bausache dort dem Innenbereich zuordnete. Zuletzt bestätigte das Verwaltungsgericht in dem jetzt wieder verhandelten Fall in der Gartenstraße die Position der Gemeinde, die von einem Außenbereich spricht.
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