Volksbegehren: Was gilt als Beeinflussung und was nicht?
Nach dem Zwischenfall mit dem Kreisobmann des Bauverbands: Das LT hat nachgefragt, was im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ erlaubt ist und was nicht.
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ spaltet die Bürger. Rund um die Rathäuser, in denen sich die Befürworter für das Volksbegehren eintragen dürfen, versuchen sogenannte Rathauslotsen Passanten dafür zu gewinnen. In Kaufering stellte Johann Drexl, CSU-Marktgemeinderat und Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, Wartenden Fragen zum Volksbegehren (LT berichtete). Was ist erlaubt? Unsere Zeitung hat bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt nachgefragt.
Wie berichtet, hatte sich ein Bürger aus Kaufering bei unserer Zeitung darüber beschwert, dass Johann Drexl im Rathaus Personen angesprochen hat, die in der Warteschlange zum Eintragen standen. Er habe unter anderem gefragt, warum sie sich eintragen und ob sie den genauen Text des Volksbegehrens kennen würden. Zudem habe Drexl in der Diskussion gesagt, dass durch die im Volksbegehren geplanten Regelungen, Lebensmittel deutlich teurer würden.
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