Vor Gericht hat der Partyspaß ein Ende
In einer Diskothek drückt er eine unbekannte Frau so stark an sich, dass sie mit blauen Flecken nach Hause geht. Der Angeklagte ist in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen.
Ein „miserables Zeugnis“ stellte Richter Alexander Kessler dem wegen vorsätzlicher Körperverletzung Angeklagten vor Verkündigung des Urteils aus. Denn er habe die ihm zur Last gelegte Tat im März 2017 in einer Diskothek im Landkreis Landsberg hartnäckig abgestritten, Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung erhoben, sich nicht beim Opfer entschuldigt und null Reue gezeigt. Zudem habe er eine Alkoholkontrolle verweigert.
Der Familienvater weist jede Schuld von sich
Mit den Worten „Ich kenne die Frau nicht, ich habe nichts gemacht, ich begrapsche niemanden, ich habe eine Familie mit drei Kindern zu Hause“ soll der 27-Jährige versucht haben, jegliche Schuld von sich zu weisen. Das gelang dem Beschuldigten aus dem Landkreis ganz und gar nicht. Im Gegenteil: In der Beweis- aufnahme, in der mehrere Zeugen gehört wurden, wurde er vom 27 Jahre alten Opfer mit „hundertprozentiger Sicherheit“ wiedererkannt: „Wir standen uns Auge in Auge gegenüber“, sagte die Frau.
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