
Allein eine Sache der Gemeinde


Landratsamt sieht wegen der Paartalhalle bei sich derzeit keine Zuständigkeit. Warum der Bischofsempfang dennoch im Pfarrheim stattfinden muss.
Könnte Geltendorfs Bürgermeister Wilhelm Lehmann die Walleshauser Paartalhalle doch für größere Veranstaltungen wie zum Beispiel für den am Sonntag, 30. Oktober, stattfindenden Bischofsempfang frei geben? Zumindest müsste Lehmann nicht fürchten, vom Landratsamt in die Schranken gewiesen zu werden. Das hat jetzt eine Nachfrage von Gemeinderat Josef Weiß im Bauamt in Landsberg verdeutlicht.
Die Hallenbetrieb sei bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von bis 200 Personen allein Sache der Gemeinde, denn solche Menschenansammlungen fallen noch nicht unter die Versammlungsstättenverordnung. Erst bei größeren Veranstaltungen müsste das Landratsamt die örtlichen Gegebenheiten dahingehend prüfen, ob sie dafür geeignet sind, lautete die Auskunft aus dem Landratsamt. Die Mängel, so hieß es , seien nicht so gravierend, dass die Halle für jegliche Nutzung gesperrt werden müsste. Damit fällt auch der Bischofsempfang in die Zuständigkeit der Gemeinde, denn, so berichten übereinstimmend Josef Weiß und Pfarrgemeinderatsvorsitzender Karl-Heinz Künneke, mehr als 150 Personen werden daran nicht teilnehmen.
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